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Die Verhinderungspflege

Nach mindestens einem halben Jahr Pflegebedürftigkeit und Einstufung in Pflegegrad 2 oder höher haben Sie gesetzlichen Anspruch auf die Verhinderungspflege. Diese können Sie unter anderem für eine individuelle Stundenbetreuung durch unsere Betreuungskräfte nutzen. Hierzu stellen Pflegekassen zusätzliche Mittel in Höhe von 1.612 Euro (Stand August 2020) im Jahr zur Verfügung.

 

Es gibt in diesem Rahmen verschiedene Angebote, die stundenweise oder über einen von Ihnen gewählten Zeitraum (wie z. B. Urlaub von Angehörigen) in Anspruch genommen werden können. Diese Leistungen können Sie selbstverständlich auch privat bezahlen. Diese Angebote bieten Angehörigen einen zeitlich großen Freiraum und sind außerdem eine zusätzliche Bereicherung für die zu pflegende Person. Denn auch die pflegenden Angehörigen benötigen rechtschaffend Zeit für sich.

Leistungen der Verhinderungspflege sind zum Beispiel:

  • Ausflüge

  • Einkaufen

  • Arztbesuche 

  • Spiele spielen

  • Haushaltshilfe

  • Spaziergänge

Marita Ahlers

Ihre Ansprechpartnerin

Marita Ahlers

Tel.: 04731 923170

In unserem Flyer, den Sie hier downloaden können, finden Sie detailierte Informationen über folgende Bereiche:

ambulante Pflegeleistungen

unsere Pflegekonzepte wie die Basale Stimulation, das Bobath-Konzept, die Integrative Validation nach Nicole Richard und die BaVaCha-Kombination

Zertifizierungen durch MDK (ausführliche Version) und den TÜVmed

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