Ihre Ansprechpartnerin
Gunda Fischer-Oppitz
Tel.: 04731 923170
Viele Familien übernehmen die Pflege ihres Angehörigen selbst und erhalten, je nach Pflegegrad, ein Pflegegeld von der Pflegekasse. Dies ist als finanzielle Unterstützung für die Pflegeperson angedacht. Das Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist in regelmäßigen Abständen die Voraussetzung für eine Weiterzahlung des Pflegegelds durch die Pflegekasse. In einem gemeinsamen Gespräch mit einer speziell hierfür geschulten Pflegeberaterin können pflegefachliche Fragen Antworten finden.
Wichtig: Die für Sie kostenfreien Beratungsgespräche müssen bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich durchgeführt werden. Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 sind nicht verpflichtet, können das Beratungsgespräch jedoch einmal halbjährlich in Anspruch nehmen.
Je nach Pflegesituation geht es nach unserer langjährigen Erfahrung dabei um
Themen wie:
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Welche Leistungen kann/darf ich in Anspruch nehmen?
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Welche finanziellen Unterstützungen kann ich zusätzlich erhalten
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Welche Rechte habe ich?
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Was ist pflegefachlich zu beachten?
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Welche Pflegehilfsmittel können zusätzlich noch sinnvoll sein
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Wo erhalte ich Pflegehilfsmittel?
Kostenfreie Beratungsgespräche § 37 Abs. 3 SGB X1
In unserem Flyer, den Sie hier downloaden können, finden Sie detailierte Informationen über folgende Bereiche:
ambulante Pflegeleistungen
unsere Pflegekonzepte wie die Basale Stimulation, das Bobath-Konzept, die Integrative Validation nach Nicole Richard und die BaVaCha-Kombination
Zertifizierungen durch MDK (ausführliche Version) und den TÜVmed