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Beratungsgespräch nach §37.3

Für Personen, die zuhause gepflegt werden und lediglich Pflegegeld erhalten, besteht ab Pflegegrad 2 die Pflicht, regelmäßig Beratungseinsätze in Anspruch zu nehmen. 

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Bei Pflegegrad 2 & 3 halbjährlich

Bei Pflegegrad 4 & 5 vierteljährlich

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Diese Beratungseinsätze sind eine wertvolle Unterstützung, die speziell darauf abzielt, Ihnen in der häuslichen Pflege bestmöglich zu helfen.

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Wenn Sie einen Termin mit einem unserer Mitarbeitenden ausmachen, informiert sich diese über den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person und der häuslichen Begebenheiten. Dabei schaut sie mit ihrem fachlichen Blick nach Möglichkeiten Sie unterstützend zu beraten. 

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Gerne dürfen auch Sie Fragen stellen oder Probleme äußern, dann können wir direkt dort ansetzen.

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